Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Köln

Das Recht und die rechtliche Vertretung sind ein so weites Feld, dass es den Umfang im Rahmen einer Vorstellung auf diesen Seiten übersteigt.

Insofern ist es uns nur möglich, einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeit als Ihre Rechtsvertretung zu gewähren.

Nachdem Rechtsanwalt Buir eine Ausbildung als Bankkaufmann abgeschlossen und nach seinem Studium als Rechtsanwalt angestellt war, Herr Scholz als
Syndikus Rechtsanwalt bei Ford und Rheinbraun sowie als angestellter Rechtsanwalt bei Küttner und als selbstständiger Rechtsanwalt in Hürth tätig war, haben wir uns Anfang 1999 zusammengeschlossen, um eine in vielen Bereichen tätige aber spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu gründen. Seitdem sind wir erfolgreich über Jahre hinweg in den verschiedensten Bereichen tätig, wobei wir unser Büro seit 2011 mit Frau Rechtsanwältin Greier verstärkt haben.
In der gesamten Zeit haben wir Mandanten in Arbeitsrechtssachen auf privater und gewerblicher Seite bei Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnissen und Lohnfragen vertreten.

In Mietsachen konnten wir sämtliche Facetten des Mietvertrags kennenlernen, wobei wirksame Ansprüche durchgesetzt und unwirksame Klauseln zurückgewiesen wurden. Schönheitsreparaturen waren dabei genauso zu prüfen wie Nebenkostenabrechnungen. Wir haben für Mandanten Abmahnungen und Kündigungen ausgesprochen, oder aber solche abgewehrt. Schließlich kommt es auch immer vor, dass wir Klienten in Räumungssachen begleiten müssen.

Im Verkehrsrecht haben wir unsere Schwerpunkte auf das Strafrecht und die Unfallschadensregulierung gelegt, was auch die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen mitumfasst. Soweit Schäden aus unverschuldeten Verkehrsunfällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu zahlen sind, werden auch unsere Gebühren von dieser übernommen, so dass unsere Vertretung für Sie in der Regel kostenfrei ist.

Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gilt es für uns, immer das beste Ergebnis für unsere Mandanten herauszuholen.

Im Zivilrecht begleiten wir sämtliche Bereiche im Vertragswesen, egal ob die Verträge privat oder gewerblich, mündlich oder schriftlich, im Kaufrecht oder Werkrecht bzw. im großen oder im kleinen Rahmen betroffen waren. Eine Kaufpreisforderung wird von uns genauso akribisch verfolgt, wie eine größere Warenlieferung oder aber eine Gesellschaftsauseinandersetzung.

Im Familienrecht setzen wir uns eingehend mit der Trennung und Scheidung, dem Sorge- und Umgangsrecht sowie der Unterhaltszahlung auseinander.
Bei der vielfältigen Beauftragung haben wir auch hier schon die unterschiedlichsten Lösungen erarbeitet bzw. Ergebnisse erzielt.
Schließlich betreuen wir auch das gesamte Erbrecht intensiv, was neben der Beratung auch die Erstellung und Verwahrung von Testamenten umfasst, aber auch schon einmal die Durchsetzung und Regelung von Erbschaften, Pflichtteilen sowie deren Abwehr bedeutet.

Die Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen und Behörden führen wir bei allen Mandaten im Servicebereich kostenlos, soweit es sich nicht um eigenständige Auseinandersetzungen handelt.

Dies ist aber nur ein kleiner Einblick in unsere Tätigkeit, oder um es einmal mit Norbert Blüms Worten zu sagen: „Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.“ Sollte auf Sie ein rechtliches Problem zukommen, stehen wir gerne zur Verfügung, Ihnen hierbei zu helfen und Ihre Vorstellungen mit Recht und Gesetz in Einklang zu bringen. Rufen Sie uns an, wir stehen für einen Termin immer auch kurzfristig zur Verfügung.