Klage wird zum Eigentor: Eine konzernweite anonyme Mitarbeiterbefragung unterliegt nicht der Mitbestimmung

Dieser Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ist für die betriebliche Mitbestimmung alles andere als gut. Eine Universitätsklinik hatte einen Konzernbetriebsrat und für ihre Tochtergesellschaft – ein Herzzentrum – einen örtlichen Betriebsrat. Die Klinik wollte eine konzernweite Mitarbeiterbefragung durchführen und beauftragte damit eine … weiter lesen…