Kündigungsschutzgesetz bei Zeitarbeit: Drei Monate ohne Einsatzmöglichkeit genügen nicht, um Leiharbeitern zu kündigen

Was in anderen Unternehmensbereichen schon schwierig ist, gelingt bei der Zeitarbeit fast nie: die betriebsbedingte Kündigung. Eine Kassiererin war bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeiterin bei einem Einzelhändler eingesetzt. Dessen kleines Unternehmen wollte die Kassiererin nun für einen Zeitraum von drei … weiter lesen…