Erbe in Beweisnot: Nur schriftlich fixierte Stundungsvereinbarungen hemmen die Verjährung geerbter Forderungen
Zum Erbe gehören nicht nur Vermögensgegenstände wie Geld oder Grundstücke, sondern auch Ansprüche und Forderungen, die vom Erblasser ebenso auf die Erben übergehen können. Dass aber auch hier das alte Motto „Wer schreibt, bleibt“ zählt, zeigt der nächste Fall. Ein … weiter lesen…