Großzügigkeit nach Vertragsabschluss: Ohne lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers können Schenkungen zurückverlangt werden
Schenkungen, die Erblasser noch zu Lebzeiten an ihre Angehörigen vornehmen, führen immer wieder zu erbrechtlichen Streitigkeiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn in einem Erbvertrag die Aufteilung des Vermögens vereinbart wurde und der Erblasser diese Aufteilung nachträglich durch Schenkungen … weiter lesen…