Verein siegt, es bleibt dabei: Befristete Arbeitsverträge sind mit Profisportlern eindeutig zulässig
Dieses Urteil ist für einen Bundesligaprofi im Fußball ergangen. Es gilt auch für andere Sportarten. Der Fall handelt von einem seit dem Jahr 2009 bei einem Verein in der Fußballbundesliga beschäftigten Torwart. Der Arbeitsvertrag war zuletzt bis 2014 befristet und … weiter lesen…