Notar ist kein Arzt: Bei alzheimerbedingter Testierunfähigkeit ist auch ein notarielles Testament nichtig
Ein Testament ist nur wirksam, wenn der Erblasser bei der Errichtung des Testaments testierfähig war – er also in der Lage war, die Bedeutung und Tragweite der letztwilligen Verfügung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Bei handschriftlichen Testamenten wird … weiter lesen…