Informationsanspruch des Betriebsrats: Gehaltslisten dürfen zur Prüfung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit nicht geschwärzt werden
Jeder Betriebsrat hat das Recht, in die betriebliche Bruttolohn- und -gehaltsliste einsehen zu dürfen. Doch darf der Arbeitgeber hier Anonymisierungen vornehmen? Muss er das aus Datenschutzgründen vielleicht sogar? Ein Betriebsrat verlangte EInsicht in die Gehaltslisten des Betriebs. Der Arbeitgeber hatte … weiter lesen…