Zu spät reagiert? Bundesgerichtshof beschließt Beweislastumkehr bei Schwimmbadunfällen
Unfälle in Schwimmbädern sind deshalb so gemein, da sie häufig Kinder treffen. Nun dreht der Bundesgerichtshof (BGH) die Beweislastumkehr an einer wichtigen Stelle um. Einem Bademeister in einem Naturbad mit trübem Wasser war aufgefallen, dass sich eine Boje abgesenkt hatte. … weiter lesen…