Wechselbezügliche Verfügungen: Witwe darf nach dem Tod des Mannes trotz gemeinschaftlichen Testaments ein eigenes errichten
Ein gemeinschaftliches Testament bindet die (Ehe-)Partner grundsätzlich auch nach dem Tod einer der Partner, so dass der Längerlebende nicht mehr frei über das Vermögen verfügen kann. Dies gilt jedoch nur für wechselbezügliche Verfügungen – also solche, von denen anzunehmen ist, … weiter lesen…