Nachweis im Grundbuchverfahren: Die Vorlage von Klageschrift und Urteil belegt die Inanspruchnahme des Pflichtteils
Sind Immobilien Teil der Erbmasse, müssen die durch die Erbschaft entstandenen neuen Eigentumsverhältnisse auch im Grundbuch geändert werden. Dazu ist es jedoch erforderlich, den neuen Status dem Grundbuchamt nachzuweisen. Eine Frau hatte in ihrem Testament angeordnet, dass ihre Söhne nicht … weiter lesen…