Beschränkung des Vorerben: Schon die Teilunentgeltlichkeit eines Hausverkaufs macht die Verfügung unwirksam
Eine Vor- und Nacherbfolge soll gewährleisten, dass der Vorerbe den Nachlass nicht für sich verbraucht und für die nachfolgenden Erben schließlich nichts mehr übrig bleibt. Daher darf ein Vorerbe unter anderem Nachlassvermögen nicht unentgeltlich abgeben. Eine Frau verstarb und setzte … weiter lesen…