Mindestlohnwirksame Sonderzahlungen: Sogenannte Immerda-Prämien sind auf den Mindestlohn anrechenbar
Hier kommt ein neues Urteil zum Mindestlohn, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten. Ein Arbeitgeber zahlte neben einem Grundgehalt bei Einhalten bestimmter Verhaltensregeln eine „Immerda-Prämie“ von 95 EUR (für durchgehende Arbeitsfähigkeit), eine Prämie für „Ordnung und Sauberkeit“ von … weiter lesen…