Viel Geld, kein Schutz: Geschäftsführender Seniorpartner ist kein Arbeitnehmer und genießt keinen Kündigungsschutz
Es soll auch Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst im Monat von 90.000 EUR geben. Bei dem Geschäftsführer in diesem Fall belief sich das Gehalt zwar auf diese stolze Summe; beim Beschäftigungsverhältnis verhielt sich seine Situation aber anders als von ihm gedacht. … weiter lesen…