Impfung im Betrieb: Arbeitgeber müssen sich die Folgen mangelnder Aufklärung nicht zurechnen lassen

Ob der Arbeitgeber haftet, wenn der Betriebsarzt eine Angestellte bei einer Impfung verletzt, musste das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Die Verwaltung eines Herzzentrums bot ihrer Arbeitnehmerin die Teilnahme an einer Grippeschutzimpfung durch eine freiberufliche Betriebsärztin an. Die Kosten wollte die Arbeitgeberin übernehmen. … weiter lesen…