Vorsicht beim Titelkauf: Im Streitfall muss der Kläger die Sittenwidrigkeit des Vertrags beweisen
Auch wenn in diesem Fall der Titel nicht direkt gekauft wurde, zeigt das Urteil aber deutlich, welche Gefahren für Kunden bestehen. Eine Beratungsfirma bot die Unterstützung beim Erwerb von Doktor-, Ehrendoktor- und Professorentiteln an. Ein Mann, der einst an der … weiter lesen…