Pflichtverletzung des Hausnotrufs: Rechtsprechung zum groben Behandlungsfehler im Arzthaftungsrecht führt zur Beweislastumkehr
Ein Hausnotruf ist insbesondere für pflegebedürftige Personen eine (überlebens-)wichtige Sache. Darauf hat die Rechtsprechung nun reagiert. Gerade ältere Menschen, die alleine leben, schließen besonders oft Verträge mit einem Hausnotruf ab, auch in dem Fall um einen schwerkranken Mann. Der Betreiber … weiter lesen…