Klage auf Annahmeverzugslohn: Nur nach dem tatsächlich erfolgten Angebot der eigenen Arbeitsleistung kann ein Anspruch bestehen
Generell gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit keinen Lohn. Dennoch gibt es auch hier wie bei vielen grundsätzlichen Aussagen eine Vielzahl von Ausnahmen – beispielsweise wenn sich der Arbeitgeber in einem Annahmeverzug befindet. Dass aber auch für die Ausnahmen der Regel … weiter lesen…