Dauerhaft beschäftigte Leiharbeiter: Gesetzesänderung beschert Betriebsräten höhere Ansprüche auf Freistellungen
Durch eine Gesetzesänderung, die nun auch vom Bundesarbeitsgericht nochmals bestätigt wurde, gibt es nun mehr Rechte für Betriebsräte auf Freistellungen. Ein Betriebsratsmitglied war von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt, die Freistellung eines weiteren Mitglieds lehnte die Arbeitgeberin ab – zu Unrecht. … weiter lesen…