Klarheit zum digitalen Erbe: BGH bestätigt das Anrecht der Erben auf den Facebook-Zugang von Verstorbenen
Zum Nachlass von Verstorbenen gehören inzwischen auch verstärkt digitale Inhalte wie E-Mail-Konten und Social-Media-Profile. Der Umgang damit und die erbrechtliche Einordnung dieser Inhalte waren in der Rechtsprechung jedoch lang ungeklärt – bis jetzt. Eine 15-Jährige wurde unter ungeklärten Umständen von … weiter lesen…