Mangelhaftes lebzeitiges Eigeninteresse: Überschreitet eine Schenkung das angemessene Verhältnis, muss sie an den Erben herausgegeben werden

Verschenkt ein Erblasser zu Lebzeiten sein Vermögen, gibt es häufig Streit zwischen den Erben und den Beschenkten. Solche Schenkungen können nämlich zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen oder insgesamt zurückgezahlt werden müssen, wenn der Erblasser durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament gebunden … weiter lesen…