Auslegung eines Verteilungstestaments: Die Bezeichnung „Haupterbe“ stellt nicht automatisch eine Alleinerbeneinsetzung dar
In handschriftlichen Testamenten werden häufig einzelne Vermögensmassen oder Gegenstände an verschiedene Personen verteilt. Bei solchen sogenannten „Verteilungstestamenten“ kann die Ermittlung des Erblasserwillens jedoch sehr schwierig sein, da die Verfügungen aus juristischer Sicht eine Alleinerben- oder Miterbeneinsetzung, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen auf … weiter lesen…