Wechselbezügliche Verfügungen: Die Anfechtung eines Ehegattentestaments durch Dritte ist Bedingungen unterworfen
Wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten binden die Ehepartner über den Tod hinaus und können nur durch Anfechtung beseitigt werden. Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, ob auch Dritte – etwa die Kinder eines Ehepaars – solche wechselbezüglichen Verfügungen anfechten … weiter lesen…