Halbtags zur Elternzeit: Das Einstellen einer Ersatzkraft kann allein nicht zur Ablehnung eines Teilzeitwunschs führen
Eltern dürfen in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitgeber darf dabei zwar einen entsprechenden Wunsch ablehnen – das aber nicht aus jedem beliebigen Grund, wie das folgende Urteil darlegt. Eine Frau teilte ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mit. Der stellte … weiter lesen…