Rechtswidriges Arbeitszeitmodell: Urlaubs- und Feiertage sind kein Ausgleich für überdurchschnittliche Arbeitszeiten

Urlaubstage und gesetzliche Feiertage dürfen bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden. Was eigentlich logisch und somit selbstverständlich klingt, musste gerade erst durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), bestätigt werden. In einem Universitätsklinikum gab es … weiter lesen…