Kollektive Vergütungsregeln: Nachträgliche Betriebsvereinbarung löst individualvertraglich vereinbarte Vergütung nicht ab
Wenn auf ein Arbeitsverhältnis verschiedene Vertragsgrundlagen Anwendung finden, kann dieser Umstand zu Problemen führen, die in den meisten Fällen jedoch zugunsten des Arbeitnehmers gelöst werden. In diesem Fall des Bundesarbeitsgerichts ging es um einen Masseur in einem Senioren- und Pflegezentrum. … weiter lesen…