Islamist bleibt angestellt: Der Arbeitgeber muss die behauptete Gefährdung von Betriebsfrieden und Sicherheit belegen können
Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer nicht ohne weiteres kündigen, weil dieser womöglich radikale Ansichten vertritt. Ein bei Volkswagen seit vielen Jahren beschäftigter Montagewerker war durch die Polizei zur Kontrolle und Grenzfahndung ausgeschrieben. Es bestand der Verdacht, dass er sich dem … weiter lesen…