Sonderzahlung geplatzt: Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht erlaubt dem Arbeitgeber eine begründete Kürzung
Nicht alle Arbeitnehmer erhalten zum Jahresende überhaupt noch Sonderzahlungen. Und selbst jene, die noch Weihnachtsgeld beziehen, müssen mit Kürzungen seitens des Arbeitgebers rechnen. So auch in diesem Fall, den das Bundesarbeitsgericht entscheiden musste. Eine Arbeitnehmerin hatte in ihrem Arbeitsvertrag einen … weiter lesen…